Interessante Steuer-Urteile im Überblick

Interessante Steuerurteile
Interessante Steuerurteile

Kommt es zu Klagen von Steuerpflichtigen bezüglich Steuerbescheiden oder Bescheiden der Familienkassen der Arbeitsämter oder Zollämter, dann ist das zuständige Gericht das Finanzgericht.

Das Finanzgericht ist ein besonderes Fachgericht. In der Hauptsache geht es bei den Verfahren vor den Finanzgerichten darum, die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, Kindergeldbescheiden oder Zollbescheiden festzustellen.

Richterinnen und Richterinnen an den Finanzgerichten urteilen unabhägig

Die Richter und Richterinnen an den Finanzgerichten sind dem Gesetz unterworfen und handeln gemäß dem Deutschen Richtergesetz völlig unabhängig.

Das bedeutet, dass das Finanzgericht keinesfalls ein verlängerter Arm des Finanzamts ist. Auf diese Weise kann ein hohes Maß an Objektivität gewährleistet werden.

Handelt es sich um eine Ermessensentscheidung eines Finanzamts oder einer Zollbehörde, dann wird das Finanzgericht lediglich prüfen, ob eine Ermessenfehlgebrauch oder eine Ermessensüberschreitung vorliegt.

Es wird somit durch das Finanzgericht lediglich geprüft, ob das behördliche unterlassen oder Handeln dem gegebenen Umstand gemäß rechtmäßig ist.

Die Zweckmäßigkeit des Handelns oder Unterlassens hingegen wird nicht durch das Finanzgericht bewertet.

Die Finanzgerichte sind nicht grundsätzlich für alle steuerrechtlichen Probleme zuständig

In den Zuständigkeitsbereich der Finanzgerichte fallen nicht grundsätzlich alle steuerrechtlichen Probleme

Wichtig ist es zu wissen, dass nicht alle Probleme, die mit „Steuer“ in Zusammenhang stehen,auch in den Zuständigkeitsbereich der Finanzgerichte fallen.

So werden beispielsweise Steuerstrafverfahren nicht vor den Finanzgericht verhandelt. Die Strafverfolgungsorgane sind hier die Strafgerichte wie Amtsgerichte und Landgerichte.

Aber auch zahlreiche andere rechtliche Problemfälle, die mit Steuern in Zusammenhang stehen, fallen nicht in die Zuständigkeit der Finanzgerichte.

Zu nennen sind hier beispielsweise Streitigkeiten über die Lohnsteuer. Hier sind die Arbeitsgerichte zuständig. Handelt es sich z.B. um rechtliche Auseinandersetzung in Bezug auf die Hundesteuer, dann sind hier die Verwaltungsgerichte zuständig.

Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung in Bezug auf Steuern und Arbeitslosengeld, dann sind die Sozialgerichte zuständig.

Wie man sieht, schon allein wenn es um die Frage der Zuständigkeit in Bezug auf steuerrechtliche Probleme geht, kann es durchaus zu Fragen kommen. Um so wichtige ist es, hat man ein steuerrechtliches Problem, sich an Fachmann wie einen Anwalt für Steuerrecht zu wenden.

Selbstverständlich kann es für den eigenen Fall auch hilfreich sein, steuerrechtliche Gerichtsurteile zu studieren. Auf dieser Seite bieten wir Ihnen daher eine wachsende Zahl an Steuer-Urteilen, die oftmals auch für die eigene Problemstellung durchaus hilfreich sein sollten.

Betont sei an dieser Stelle, dass es in steuerrechtlichen Angelegenheiten fast immer dringend erforderlich ist, sich an Fristen zu halten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Aus diesem Grund sollten Sie sich unbedingt bei steuerrechtlichen Problemen so schnell als möglich an einen Anwalt für Steuerrecht wenden! Nur so können Sie sicherstellen, dass alle Fristen gewahrt werden und Sie auch insgesamt in Ihrer Angelegenheit rechtlich bestens beraten und vertreten werden.

Steuerurteile im Überblick

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.02.2006, 5 AZR 628/04

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