Staatlich gefördert werden nur noch bestimmte, politisch besonders geförderte Formen von Wohneigentum. Beispielsweise dann, wenn es sich um ein Baudenkmal handelt.
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Staatlich gefördert werden nur noch bestimmte, politisch besonders geförderte Formen von Wohneigentum. Beispielsweise dann, wenn es sich um ein Baudenkmal handelt.