Die Kirchensteuer wird im Auftrag der Kirche vom Staat eingezogen und an diese weitergegeben. Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt gemeinsam mit den Einkommenssteuern.
Die Kirchensteuer wird im Auftrag der Kirche vom Staat eingezogen und an diese weitergegeben. Der Einzug der Kirchensteuer erfolgt gemeinsam mit den Einkommenssteuern.