Die Zweitwohnungssteuer kann von den Gemeinden eingeführt werden, muss aber nicht. Sie soll zum einen das Stadtsäckel füllen, zum anderen die Menschen animieren, in die entsprechende Stadt ihren Hauptwohnsitz zu verlegen.
Die Zweitwohnungssteuer kann von den Gemeinden eingeführt werden, muss aber nicht. Sie soll zum einen das Stadtsäckel füllen, zum anderen die Menschen animieren, in die entsprechende Stadt ihren Hauptwohnsitz zu verlegen.