Wer Umsatzsteuer erhält, ist auch berechtigt, Vorsteuer abzuziehen. Wenn, ja wenn er kein Endverbraucher ist. Denn die Umsatzsteuer ist eine sogenannte durchlaufende Steuer.
Wer Umsatzsteuer erhält, ist auch berechtigt, Vorsteuer abzuziehen. Wenn, ja wenn er kein Endverbraucher ist. Denn die Umsatzsteuer ist eine sogenannte durchlaufende Steuer.