Der Staat braucht stetig Geld, um seine Aufgaben finanzieren zu können.
Deshalb nimmt er es auch von jenen, die eigentlich keine Steuern zahlen müssten. Beispielsweise von Empfängern von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld.
Alle diese sozialen Leistungen, die eine Errungenschaft der Sozialen Marktwirtschaft sind, sind prinzipiell steuerfrei. Prinzipiell heißt aber, dass sie nicht wirklich steuerfrei sind.
Der Staat besteuert diese Einnahmen nicht direkt, sondern indirekt. Mit dem Progressionsvorbehalt.