Alle Einkommen in Deutschland müssen versteuert werden, egal, ob sie aus selbstständiger, unternehmerischer oder angestellter Tätigkeit stammen.
Weil das so ist, kennt das Steuerrecht verschiedene Fachbegriffe, die nur bei einzelnen Besteuerungen Anwendung finden. Einer dieser Begriffe ist der Verlustvortrag. Es ist ein Fachbegriff aus der Unternehmensbesteuerung.
Ein unselbstständig Beschäftigter kann die Kosten, die er zur Erlangung seines Einkommens aufwenden muss, als Werbungskosten bei der einer Einkommensteuererklärung geltend machen.