vom Arbeitgeber an das Finanzamt auf elektronischem Wege nach § 41 b EStG die Angaben des Arbeitslohns eines Arbeitnehmers in falscher Höhe übermittelt und das Finanzamt übernimmt dies Angaben ungeprüft, dann liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor.
vom Arbeitgeber an das Finanzamt auf elektronischem Wege nach § 41 b EStG die Angaben des Arbeitslohns eines Arbeitnehmers in falscher Höhe übermittelt und das Finanzamt übernimmt dies Angaben ungeprüft, dann liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor.