Umsatzsteuervoranmeldung

Grundlage für die Umsatzsteuervoranmeldung ist § 18 UStG. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss von jedem Unternehmen in Deutschland vierteljährlich oder monatlich abgegeben werden.

In der Umsatzsteuervoranmeldung wird die entstandene Umsatzsteuer ans Finanzamt gemeldet und in der Folge abgeführt.

Endet das Steuerjahr, ist die Jahres-Umsatzsteuererklärung fällig. In der Jahres Umsatzsteuererklärung werden schon geleistete Zahlungen angerechnet.