Umsatzsteuer Voranmeldung – was Sie wissen sollten Die Umsatzsteuer ist neben der Lohnsteuer die wichtigste Einnahmequelle des Staates. In Form der Mehrwertsteuer wird mit ihr der durch Produktion und Dienstleistung erzeugte Mehrwert einer Gesellschaft abgeschöpft und für den Staat nutzbar
Umsatzsteuervoranmeldung
Grundlage für die Umsatzsteuervoranmeldung ist § 18 UStG. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss von jedem Unternehmen in Deutschland vierteljährlich oder monatlich abgegeben werden.
In der Umsatzsteuervoranmeldung wird die entstandene Umsatzsteuer ans Finanzamt gemeldet und in der Folge abgeführt.
Endet das Steuerjahr, ist die Jahres-Umsatzsteuererklärung fällig. In der Jahres Umsatzsteuererklärung werden schon geleistete Zahlungen angerechnet.