Das Trennungsjahr ist eine Zeitspanne, die das deutsche Familienrecht gesetzlich vorschreibt. In dieser Zeit haben die Ehepartner getrennt zu leben.
Dies heißt konkret, dass keiner der beiden, ganz egal ob man noch in derselben Wohnung oder einem Haus voneinander „getrennt“ lebt, für den anderen irgendwelche Leistungen erbringen darf.
Grundsätzlich gilt, dass Sie im Trennungsjahr – und hier ist das Kalenderjahr gemeint – noch weiterhin die Möglichkeit haben, sich gemeinsam zu veranlagen.