Die Steuernummer

Rechtlich verankert ist die Verwendung von Steuernummern in der Buchungsordnung für Finanzämter, im Paragrafen 8. Die bisher geltende Nummer, die nicht bundeseinheitlich geregelt war, wird nun jedoch, um die Abgabe elektronischer Steuererklärungen nach dem sogenannten ELSTER-Verfahren überhaupt zu ermöglichen, mit einem bundeseinheitlichen Schema novelliert.