Jede natürliche und juristische Person, die in Deutschland Einkommen erzielt, benötigt eine Steuernummer.
Anhand dieser Nummer kann das Finanzamt sie identifizieren, Steuerzahlungen zuordnen, Steuerbescheide erlassen.
Jede natürliche und juristische Person, die in Deutschland Einkommen erzielt, benötigt eine Steuernummer.
Anhand dieser Nummer kann das Finanzamt sie identifizieren, Steuerzahlungen zuordnen, Steuerbescheide erlassen.
Rechtlich verankert ist die Verwendung von Steuernummern in der Buchungsordnung für Finanzämter, im Paragrafen 8. Die bisher geltende Nummer, die nicht bundeseinheitlich geregelt war, wird nun jedoch, um die Abgabe elektronischer Steuererklärungen nach dem sogenannten ELSTER-Verfahren überhaupt zu ermöglichen, mit einem bundeseinheitlichen Schema novelliert.