Anders sieht es jedoch aus, wenn eine Steuernachzahlung droht. Dies ist meist dann der Fall, wenn Ehegatten (neuerdings auch eingetragene Lebensgemeinschaften) die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt haben.
Anders sieht es jedoch aus, wenn eine Steuernachzahlung droht. Dies ist meist dann der Fall, wenn Ehegatten (neuerdings auch eingetragene Lebensgemeinschaften) die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt haben.