Staatlich gefördert werden nur noch bestimmte, politisch besonders geförderte Formen von Wohneigentum. Beispielsweise dann, wenn es sich um ein Baudenkmal handelt.
Staatlich gefördert werden nur noch bestimmte, politisch besonders geförderte Formen von Wohneigentum. Beispielsweise dann, wenn es sich um ein Baudenkmal handelt.