Trennt sich ein Ehepaar, entweder freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss bestätigt (Scheidung) und diese Trennung ist dauerhaft, muss es dies beim Finanzamt kundtun.
Beide erhalten bei dem Steuerklassenwechsel nach Trennung dann automatisch die Steuerklasse 1, bei Vorhandensein von Kindern die Steuerklasse 2. Wobei die Steuerklasse 2 dem Partner zusteht, bei dem die Kinder wirklich leben.