Steuerklassenänderung

Außerhalb dieser, die familiäre Situation ändernden Sachverhalte, ist eine Steuerklassenänderung grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich. Und das nur bis 30. November jeden Jahres. Ein Änderungsantrag ab dem 1. Dezember bewirkt eine Steuerklassenänderung für das kommende Steuerjahr.