Wenn bei einem Ehepaar einer der Partner verstirbt und den anderen Partner als Witwe mit Kind hinterlässt, gibt es neben den emotionalen Problemen auch finanzielle Schwierigkeiten.
Um wenigstens das finanzielle Desaster zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für diesen speziellen Fall Sonderregelungen getroffen. So erhält eine Witwe oder ein Witwer, sofern er/sie angestellt beschäftigt ist und somit lohnsteuerpflichtig, im Jahr des Todes des Partners sowie im Folgejahr automatisch die Steuerklasse 3.