Steuerklasse 6

Die Lohnsteuerklasse 6 ist mit allen anderen Steuerklassen kombinierbar. Eingesetzt wird sie in aller Regel, wenn Sie als Arbeitnehmer einen Zweitjob oder gar Drittjob annehmen, die andere Lohnsteuerklasse jedoch bereits vergeben ist, für die eigentliche Beschäftigung, den Erstjob.