Im Grundgesetz steht bereits, dass die Ehe unter dem Schutz des Staates steht. Wobei Ehe in diesem Sinne mittlerweile auch für eingetragene Partnerschaften steht. Dieser besondere Schutzgedanke des Grundgesetzes wird durch den Fiskus in der Art umgesetzt, dass Ehepaare und künftig auch eingetragene Lebenspartnerschaften steuerlich begünstigt werden.