Verheiratete Angestellte und Rentner sowie eingetragene Lebensgemeinschaften haben, übrigens als einzige Steuerbürger, die Möglichkeit, sich die Steuerklasse zu wählen. Während für Singles grundsätzlich die Steuerklasse I gilt, für Alleinerziehende die II und für jedes Zweiteinkommen die Steuerklasse VI, kann diese Personengruppe zwischen III, IV und V wählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Arbeitslohn oder Rente bezieht.