Ein Todesfall in einer Ehegemeinschaft bedeutet neben dem Verlust eines lieben Menschen, der ganz persönlichen Belastung, auch immer eine ganz konkrete finanzielle Belastung.
Dem Letzteren möchte der Gesetzgeber steuerlich entgegenwirken. Dieses Entgegenkommen zeigt sich bei der Zuweisung der Steuerklasse nach einem Todesfall.