Die Wahl der Steuerklasse bleibt Ihnen und Ihrem Ehepartner nach der Hochzeit überlassen. Seitdem es seit dem Januar 2013 die Anwendung „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) gibt, werden frisch Verheiratete automatisch in die Lohnsteuerkonstellation 4/4 eingeordnet.