Steuerfreibetrag Erbschaft Enkel

Bei Enkeln gibt es in Bezug auf den Steuerfreibetrag Erbschaft Enkel noch eine Besonderheit: Leben die Eltern des Enkels noch, beträgt der Freibetrag 200.000 €. Sind die Eltern jedoch verstorben, verdoppelt sich dieser. Erst wenn die Erbschaft höher ist, fallen Erbschaftssteuern überhaupt an.