Bei der immer häufiger verwendeten elektronischen Steuererklärung, bei dem der Steuerbürger mittels des Portals Elster vom eigenen Computer aus die Steuererklärung abgeben kann, ist eine nachträgliche Korrektur einfach möglich. Jedenfalls so lange, bis der Steuerbescheid im Briefkasten liegt. Die Abgabe der elektronischen Steuererklärung ist möglich, in dem der Steuerbürger die Elsterformulare am Computer ausfüllt.