Die Anlage AV (Vorsorgeaufwand) zur Einkommensteuererklärung ist dann auszufüllen, wenn für Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen die steuerliche Förderung beantragt werden soll.
Steuern in Deutschland – das Informationsportal für Steuerzahler
Die Anlage AV (Vorsorgeaufwand) zur Einkommensteuererklärung ist dann auszufüllen, wenn für Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen die steuerliche Förderung beantragt werden soll.