Für Pendler fallen regelmäßig hohe Kosten für die Fahrt zur Arbeit an. Diese Kosten, sprich die Pendlerpauschale, kann der Steuerzahler bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Pendlerpauschale
Der Weg zur Arbeit ist ein wesentlicher Faktor in der Tagesstruktur eines Arbeitnehmers. Manch einer ist mehr als vier Stunden täglich nur unterwegs, um zur Arbeitsstätte zu gelangen.
Dies bedeutet einen erheblichen Zeitaufwand, ebenso einen finanziellen Aufwand, dem der Gesetzgeber mit der Pendlerpauschale bzw. Fahrtkostenpauschale in den einzelnen Steuerklassen (sprich Steuerklasse 1, Steuerklasse 2, Steuerklasse 3, Steuerklasse 4, Steuerklasse 4 Faktor, Steuerklasse 5 und Steuerklasse 6) Rechnung trägt.