Steuerklasse 4 Faktor

In 2010 wurde eine neue Steuerklasse eingeführt. So haben seitdem berufstätige Ehepaare die Möglichkeit, sich zwischen drei unterschiedlichen Kombinationen ihrer Steuerklassen zu entscheiden.

Es sind dies die Kombinationen 4-Faktor/4-Faktor oder 3/4 und auch 4/5. Das Faktorverfahren stellt sich als Anteilsmodell dar.

Das bedeutet ein Optionsrecht für die Ehepartner. So wird den Eheleuten die Wahl überlassen, die Besteuerung ganz nach ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen auszusuchen. Grundlage dieser Regelung ist Paragraf 39f des Einkommensteuergesetzes.