Grundsätzlich können nur verheiratete Personen, die nicht dauernd getrennt leben, von den eventuellen Vorzügen einer Zuordnung zur Lohnsteuerklasse 4 profitieren.
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Grundsätzlich können nur verheiratete Personen, die nicht dauernd getrennt leben, von den eventuellen Vorzügen einer Zuordnung zur Lohnsteuerklasse 4 profitieren.