Die Anlage AV (Vorsorgeaufwand) zur Einkommensteuererklärung ist dann auszufüllen, wenn für Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen die steuerliche Förderung beantragt werden soll.
Steuern Arbeitnehmer
Unter Bruttolohn versteht man das Einkommen, das Sie von Ihrem Arbeitgeber vor dem Abzug der diversen Lohnabzüge erhalten. Vom Bruttolohn abgezogen werden zunächst Steuern, sprich die Lohnsteuer und die Kirchensteuer.