Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer direkt am Ort des Entstehens, also bei der Bank, erhoben. Allerdings nur bis 2008. Danach wurde sie in Deutschland reformiert und wurde ab 2009 in die Abgeltungssteuer umgewandelt.
Als Quellensteuer wird die Kapitalertragsteuer direkt am Ort des Entstehens, also bei der Bank, erhoben. Allerdings nur bis 2008. Danach wurde sie in Deutschland reformiert und wurde ab 2009 in die Abgeltungssteuer umgewandelt.