Das Verwaltungsgericht Trier kam zu der Entscheidung, dass Hundesteuer für Kampfhunde, die 1500 Euro pro Jahr überschreitet, einem Haltungsverbot gleich käme. Das Gericht bewertete eine Hundesteuer in dieser Höhe als deutlich überhöht.
Hundesteuer
Hunderte Tonnen Hundekot müssen die Gemeinden jedes Jahr von den Straßen kratzen. Da helfen auch keine Aufrufe und kostenlose Hundebeutel Spender.
Ursprünglich war die Hundesteuer dazu gedacht, diese und andere Belastungen, die die lieben Vierbeiner der Gemeinde aufbürden, zu finanzieren.