Die föderale Bundesrepublik besteht aus einzelnen Bundesländern, die juristisch selbstständige Einheiten sind. Jedes Land kann daher für sich bestimmen, welche Steuern es in seinem Land erheben möchte und welche nicht.
Grunderwerbsteuer
Für alles und jedes müssen Steuern bezahlt werden. Jedes Arbeitseinkommen wird besteuert, Kapitalertrag ebenso. Aus diesem Reigen der personenbezogenen oder Verbrauchsteuern ragt die Grunderwerbsteuer hervor. Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer.
Sie wird für den Erwerb eines Besitzes erhoben. Also nicht für den Besitz (dafür gibt es die Grundsteuer), auch nicht für den Verkauf (dafür gibt es die Umsatzsteuer).