Kapitalertragsteuer

Damit Kapitalerträge auch zur Finanzierung des Staates dienen, wurde die Kapitalertragsteuer eingeführt.

Sie ist dem Wesen nach sowohl eine Einkommens- als auch eine Körperschaftssteuer. Der Unterschied zwischen der Einkommens- und Körperschaftssteuer und der Kapitalertragsteuer besteht darin, dass Erstere nachgelagert erhoben wird, während die Kapitalertragsteuer eine Steuervorauszahlung darstellt.