Freibeträge

Wenn man von Steuererleichterungen spricht, sind in aller Regel die Freibeträge gemeint, die mit den einzelnen Lohnsteuerklassen verquickt sind. Ganz nach Familienstand, – ledig, verheiratet, (kürzlich) verwitwet, geschieden, getrennt lebend oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebend, auch alleinerziehend – sind den unterschiedlichen Steuerklassen und Steuerklassenkombinationen unterschiedliche Freibeträge zugeordnet.