Kommt es zu Klagen von Steuerpflichtigen bezüglich Steuerbescheiden oder Bescheiden der Familienkassen der Arbeitsämter oder Zollämter, dann ist das zuständige Gericht das Finanzgericht.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.02.2011, 11 K 4239/07 E
vom Arbeitgeber an das Finanzamt auf elektronischem Wege nach § 41 b EStG die Angaben des Arbeitslohns eines Arbeitnehmers in falscher Höhe übermittelt und das Finanzamt übernimmt dies Angaben ungeprüft, dann liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor.