Einkommenssteuererklärung

Einmal im Jahr, jeweils zum 31.12., haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkünfte dem Finanzamt gegenüber, in der Einkommenssteuererklärung offen zu legen und damit Ihren Anspruch auf die steuerlichen Freibeträge, die für Ihre Steuerklasse vorgesehen sind, geltend zu machen.