Jeder abhängig beschäftigte Arbeitnehmer verursacht für den Arbeitgeber nicht nur die Kosten, die der Arbeitnehmer in seiner Lohntüte sieht beziehungsweise auf dem Konto.
Zwar muss die Lohnsteuer ausschließlich vom Arbeitnehmer gezahlt werden, die Sozialabgaben jedoch werden weitgehend hälftig geteilt.