Ein Hundehalter, der seinen Hund auch außerhalb des Gemeindegebiets, in dem sich der persönliche Haushalt befindet mitführt, muss Hundesteuer an die Gemeinde zahlen.
Ein Hundehalter, der seinen Hund auch außerhalb des Gemeindegebiets, in dem sich der persönliche Haushalt befindet mitführt, muss Hundesteuer an die Gemeinde zahlen.