Die Anlage AV (Vorsorgeaufwand) zur Einkommensteuererklärung ist dann auszufüllen, wenn für Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen die steuerliche Förderung beantragt werden soll.
Die Anlage AV (Vorsorgeaufwand) zur Einkommensteuererklärung ist dann auszufüllen, wenn für Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen die steuerliche Förderung beantragt werden soll.