Wer Einkünfte aus Vermietung hat, muss die Anlage V ausfüllen.
Gleich ist, um was für eine Art Vermietung es sich handelt
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine vermietete Ferienwohnung, die Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein ganzes Wohnviertel handelt.