Wer eine bedürftige Person finanziell unterstützt, kann diese Unterstützungsleistungen steuermindernd geltend machen.
Damit das möglich ist, muss er die Anlage Unterhalt ausfüllen. Diese darf nicht verwechselt werden mit der Anlage U. In der Anlage U werden Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten erfasst.