Anlage L

Die Anlage L ist für Einkünfte aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Tierzucht sowie Tierhaltung vorgesehen.

Auch die Binnenfischer, Fischzüchter, Imker und auch die Wanderschäfer müssen solche Anlage befüllen. Selbst die Winzer und Gartenbauer kommen nicht umhin, die Anlage L zu verwenden.