Die Anlage AV (Vorsorgeaufwand) zur Einkommensteuererklärung ist dann auszufüllen, wenn für Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen die steuerliche Förderung beantragt werden soll.
Anlage AV Altersvorsorgebeiträge
Sie müssen, je nach Art, bei der Einkommensteuererklärung in die Anlage AV oder in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Welche Altersvorsorgemöglichkeit der Steuerbürger nutzt, ist seine Sache. Sehr beliebt sind private Lebensversicherungen, die erst im Rentenalter ausgezahlt werden.