Eine der vielen Anlagen zur Einkommensteuererklärung ist die Anlage AUS. Sie dient dazu, ergänzende Angaben zu machen, wenn der Steuerbürger im Ausland Einkünfte erzielt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem betreffenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder nicht.