Die Anlage FW zur Förderung des Wohneigentums hat ausgedient. Wer nach dem 1. 1. 2005 einen Bauantrag für ein eigenen Heim gestellt hat, erhält keine staatliche Förderung mehr. Bis dahin gab es noch die Forderungen nach den Paragraf 7 und 10a Einkommensteuergesetz sowie die Eigenheimzulage.
Anlage AUS ausländische Einkünfte
Eine der vielen Anlagen zur Einkommensteuererklärung ist die Anlage AUS. Sie dient dazu, ergänzende Angaben zu machen, wenn der Steuerbürger im Ausland Einkünfte erzielt hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem betreffenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht oder nicht.