Anlage FW

Die Anlage FW zur Förderung des Wohneigentums hat ausgedient. Wer nach dem 1. 1. 2005 einen Bauantrag für ein eigenen Heim gestellt hat, erhält keine staatliche Förderung mehr. Bis dahin gab es noch die Forderungen nach den Paragraf 7 und 10a Einkommensteuergesetz sowie die Eigenheimzulage.