Das Verwaltungsgericht Trier kam zu der Entscheidung, dass Hundesteuer für Kampfhunde, die 1500 Euro pro Jahr überschreitet, einem Haltungsverbot gleich käme. Das Gericht bewertete eine Hundesteuer in dieser Höhe als deutlich überhöht.
Das Verwaltungsgericht Trier kam zu der Entscheidung, dass Hundesteuer für Kampfhunde, die 1500 Euro pro Jahr überschreitet, einem Haltungsverbot gleich käme. Das Gericht bewertete eine Hundesteuer in dieser Höhe als deutlich überhöht.