Was Sie über die Steuernachzahlung wissen sollten

Jeder Steuerbürger freut sich, wenn er nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt etwas wiederbekommt.
Viele legen es sogar darauf an, dass eine möglichst üppige Summe im Folgejahr vom Finanzamt ausgezahlt wird und machen davon ihren Urlaub.
Eine Steuerrückzahlung sollte vermieden werden?!
Dabei bedenken sie jedoch nicht, dass sie durch richtige Gestaltung der steuerlichen Möglichkeiten eine solche Auszahlung vermeiden sollten.
Einerseits haben sie dann im laufenden Jahr mehr netto zur Verfügung, andererseits geben sie dem Fiskus dann keinen Kredit bis zum nächsten Jahr.
Wenn eine Steuernachzahlung droht
Anders sieht es jedoch aus, wenn eine Steuernachzahlung droht. Dies ist meist dann der Fall, wenn Ehegatten (neuerdings auch eingetragene Lebensgemeinschaften) die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt haben.
Zum einen muss bei dieser Steuerklassenkombination immer eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Zum anderen fällt fast immer eine Steuernachzahlung an, wenn die Aufteilung der beiden Einkommen nicht genau 60/40 % ist.
Wobei 60 % der Partner mit dem höheren Einkommen haben sollte. Dieser erhält die Steuerklasse 3 und muss auf sein Einkommen relativ geringe Steuer zahlen. Der andere Partner mit der Steuerklasse 5 hingegen, der ein niedrigeres Einkommen hat, zahlt dafür viele Steuern.
Am Jahresende werden beide zusammengerechnet und bei der Einkommensteuererklärung angegeben.
Eine Steuernachzahlung vermeiden
Wer eine saftige Steuernachzahlung vermeiden möchte, sollte sich Vorteil oder Nachteil der Steuerklassenkombination 3/5 von einem Steuerfachmann berechnen lassen. Der Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hilft hier gern.
Andererseits ist es natürlich sinnvoll, möglichst viel netto im laufenden Jahr zu haben. Auch wenn man im nächsten Jahr eine der Steuernachzahlung leisten muss.
Tipp: die Steuernachzahlung sollte über das Jahr angespart werden
Wer sich das hat ausrechnen lassen oder aus Erfahrung vom letzten Jahr klug geworden ist, spart diese Steuernachzahlung im laufenden Jahr an.
So kommt es dann nicht so drastisch. Der Vorteil dieser Steuergestaltung ist natürlich, dass der Staat einem fast ein Jahr lang einen Kredit über die nachzuzahlende Summe gibt.
Wer diese Summe angespart hat, kann von den, derzeit allerdings geringen Zinsen, einen Vorteil erwarten.
Tipp: die Steuerzahlungsfristen sollten stets eingehalten werden
Wichtig bei einer Steuernachzahlung ist, dass der Steuerbürger stets die Zahlungsfristen einhält, ansonsten werden Säumniszuschläge fällig. Zusammen mit dem Steuerbescheid erhält der Steuerbürger die Mitteilung, bis wann und auf welches Konto und unter welchem Verwendungszweck die Zahlung zu leisten ist.
Der Verwendungszweck ist besonders wichtig, damit das Finanzamt die Zahlung auch ordnungsgemäß und rechtzeitig verbuchen kann.
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