Wie kann man Steuerhinterziehung melden?

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Obwohl das in manchen Kreisen anders gesehen wird. Jedenfalls in den Kreisen, die fleißig, regelmäßig und im großen Umfang Steuerhinterziehung durchführen.
Natürlich möchte jeder Mensch von seinem Besitz oder seinem Einkommen möglichst wenig Steuern zahlen, das liegt in der Natur des Menschen.
Auch der kleine Mann hinterzieht regelmäßig Steuern. Man denke nur an eine falsche Angabe der Kilometer zur Arbeit bei der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung
Doch zwischen beabsichtigter und unbeabsichtigter Steuerverkürzung und absichtlicher Steuerhinterziehung liegen Welten. Welten auch in Bezug auf die Strafen dafür.
Während es für Steuerverkürzung, egal aus welchem Grund, lediglich eine Ordnungsstrafe gibt, gibt es für Steuerhinterziehung, sofern sie eine gewisse Summe überschreitet, einen kostenlosen Aufenthalt hinter Gittern.
Wer meldet in der Regel eine Steuerhinterziehung?
Wird eine Steuerhinterziehung bekannt, muss das gemeldet werden. Entweder vom Steuerhinterzieher selbst, indem er eine strafbefreiende Selbstanzeige durchführt. Oder vom Finanzbeamten, der dies aufdeckt. Auch der Zoll kann eine Steuerhinterziehung feststellen und melden.
Die gemeldete Steuerhinterziehung wird von der Staatsanwaltschaft beabrietet
In allen Fällen gelangt die Meldung zur Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet dann, wenn die Beweise für die Steuerhinterziehung ausreichend sind, ob ein Strafverfahren eröffnet wird. Alternativ kann die Staatsanwaltschaft auch einen Strafbefehl erlassen.
Der Vorteil eines Strafbefehls bei Steuerhinterziehung ist, dass es kein Gerichtsverfahren und somit keine Öffentlichkeit gibt.
Der Steuerhinterzieher erhält lediglich ein Schreiben vom Staatsanwalt, indem ihm der Strafbefehl eröffnet wird und die Summe genannt.
Zahlt der Betrüger dann die geforderte Summe, ist die Angelegenheit für ihn erledigt. Allerdings gilt er als vorbestraft und wird in das Strafregister eingetragen. Das wiederum macht sich sehr ungünstig, wenn er ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss.
Ist der Steuerbetrüger hingegen der Meinung, dass der Strafbefehl nicht richtig ist, kann er dagegen Klagen. Und dann kommt es wieder zum Gerichtsverfahren mit entsprechender Öffentlichkeit.
Die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige
Gibt hingegen der Steuerhinterzieher eine strafbefreiende Selbstanzeige ab und meldet er somit diese Steuerhinterziehung dem Staat, prüfen Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden, ob diese Selbstanzeige wirksam ist oder nicht. Daran sind strenge Voraussetzungen geknüpft, die derzeit noch verschärft werden sollen.
Denn nicht jede Selbstanzeige zur Meldung einer Steuerhinterziehung ist strafbefreiend, wie man an aktuellen Fällen aus der Tagespresse ersehen kann. In jedem Fall muss der Steuerhinterzieher die hinterzogenen Steuern nachzahlen und eine teils saftige Strafgebühr.
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