Mit dem Kirchensteuer Rechner die Kirchensteuer berechnen

Kirchensteuer RechnerZur Finanzierung der Religionsgemeinschaft fordern in Deutschland die evangelische sowie die katholische Kirche Kirchensteuer. Die Kirchensteuer wird bei Arbeitnehmern automatisch vom Gehalt einbehalten.

Die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich bei  Arbeitnehmern an der Lohnsteuer. Bei Selbständigen wird die Höhe der Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Der Prozentsatz ist abhängig von den Bundesländern. In der Regel liegt er bei 9%. Ausnahmen bilden Baden-Württemberg und Bayern mit 8%.

Mit unserem Kirchensteuer Rechner können Sie schnell ausrechnen, in welcher Höhe Sie Kirchensteuer zahlen. Der Kirchensteuer Rechner ist ebenfalls perfekt, um schnell in Erfahrung zu bringen, wie hoch Ihre Einsparungen bei einem Kirchenaustritt sind, und ob sich für Sie ein Kirchensteuer Abmelden lohnt.

Kirchensteuer ausrechnen

Zum Kirchensteuer berechnen füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Benötigt wird Ihr Bruttogehalt sowie die Angabe über Ihren Jahresfreibetrag. Wichtig zum Berechnen der Kirchensteuer sind außerdem Ihre Steuerklasse sowie die Höhe eines etwaigen Kinderfreibetrages. Vergessen sollten Sie nicht, auch das Bundesland zu wählen, in dem Sie leben.

Haben Sie alle benötigten Daten eingegeben, klicken Sie bitte „Berechen“. Innerhalb von Sekunden wird Ihnen angezeigt, wie hoch Ihre Ersparnis bei einem Kirchenaustritt 2015 bzw. bei einem Kirchenaustritt 2016 ist:

Die Kirchensteuer berechnen bei Ehegatten oder Lebenspartnerschaften

Für die Berechnung der Kirchensteuer bei einem Ehepaar bzw. in einer Lebenspartnerschaft gibt es drei verschiedene Konstellationen.

Konfessionsgleiche Ehe oder Lebenspartnerschaft

Die erste Variante ist die konfessionsgleiche Ehe oder Lebenspartnerschaft. In diesem Fall gehören beide Partner der gleichen Konfession an wie römisch-katholisch-römisch-katholisch oder evangelisch-evangelisch. Fällig werden in diesem Fall 8% bzw. 9% der Einkommensteuer (abhängig vom Bundesland).

Ehepartner / Lebenspartnerschaften mit Zugehörigkeit zu unterschiedlichen steuererhebenden Religionsgemeinschaften

In der zweiten Variante gehören die Ehepartner bzw. Lebenspartner verschiedenen steuererhebenden Religionsgemeinschaften an. In diesem Fall ist ein Partner römisch-katholisch, der andere evangelisch.

Will man in diesem Fall die Kirchensteuer berechnen, dann kommt hier der Halbteilungsgrundsatz zum Tragen, d.h. die Höhe der Kirchensteuer berechnet sich aus der Hälfte der gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage.

Nur ein Partner gehört einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an

Die dritte Variante ist eine Ehe bzw. Lebenspartnerschaft, in der nur ein Partner einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Der andere ist entweder konfessionslos oder gehört zu einer Religionsgemeinschaft, die keine Kirchensteuern erhebt.

In diesen Fällen greift das sogenannte besondere Kirchgeld, wenn beide Partner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (gemeinsame Veranlagung).

Das Berechnen der Kirchensteuer wird vom Finanzamt durchgeführt. Als Grundlage dient hier eine Tabelle, die in 13 Stufen unterteilt ist. Die niedrigste Stufe der Tabelle kommt zur Anwendung, wenn das gemeinsame Einkommen der Ehepartner / Lebenspartner zwischen 30.000 und 37.499 Euro liegt.

In diesem Fall wird ein Kirchgeld von 96 Euro jährlich fällig. Hat man ein gemeinsames jährliches Einkommen, das 300.000 Euro übersteigt, dann erfolgt eine Einordnung in die höchste Stufe. In diesem Fall beträgt das Kirchgeld pro Jahr 3.600 Euro.

Kirchensteuer abmelden – was sind die Nachteile eines Kirchenaustritts?

Haben Sie mittels unseres Kirchensteuer Rechners die Kirchensteuer, die Sie jeden Monat zahlen, berechnet, dann sollten Sie sorgfältig abwägen, ob Sie für diesen Preis die Nachteiles des Kirchenaustritts auf sich nehmen wollen. Denn ein Abmelden von der Kirchensteuer hat durchaus Konsequenzen.

Nicht nur für Sie, sondern auch eventuell für Ihre Kinder. Kirchlich zu heiraten, ist Ihnen nach einem Kirchenaustritt nicht mehr möglich. Und auch im beruflichen und sozialen Bereich kann ein Kirchenaustritt Nachteile mit sich bringen.

Kirchenaustritt: Nachteile auf den Punkt gebracht

Einige der Konsequenzen, die ein Kirchenaustritt mit sich bringt, wurden bereits weiter oben angeführt: Ihre Kinder können hierunter leiden, denn eine kirchliche Taufe ist ebenso wenig möglich wie an der Firmungs- bzw. Konfirmation teilzunehmen.

Sie können nicht mehr kirchlich heiraten und können bei der Arbeitssuche Probleme bekommen, wenn Sie sich bei Arbeitgebern bewerben, die unter kirchlicher Führung stehen. Wenn Sie im Augenblick für einen Arbeitgeber tätig sind, der der Kirche untersteht, kann ein Kirchenaustritt tatsächlich ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Ein Beispiel: Sie sind in einem Krankenhaus tätig, das unter kirchlicher Leitung steht.

Es ist Ihnen ferner nicht mehr möglich, Taufpate zu werden. Auch das Thema Beerdigung darf nicht übergangen werden, selbst wenn es etwas makaber ist. Aber, wenn Sie aus der Kirche ausgetreten sind, dann müssen Sie auf eine kirchliche Zeremonie verzichten. Allerdings müssen Sie sich keine Gedanken um einen Platz auf dem Friedhof machen, den bekommen Sie trotzdem!

Wie trete ich aus der Kirche aus?

Wenn Sie unseren Kirchensteuer Rechner genutzt haben und nach dem Abwägen aller Vorteile und Nachteile, die ein Abmelden von der Kirchensteuer mit sich bringt, zu der Entscheidung gekommen sind, dass Sie nicht mehr länger in der Kirche sein möchten, dann können Sie am einfachsten beim örtlichen Standesamt offiziell aus der Kirche austreten. Die Gebühr hierfür liegt zwischen 10 Euro und 60 Euro. In großen Städten wie München ist es auch in Behörden wie dem Kreisverwaltungsreferat möglich, aus der Kirche auszutreten.

Da die Kirchenaustritte stark zugenommen  haben, gibt es hier sogar einen eigenen Bereich speziell für Austritte aus der Kirche. Es muss lediglich ein Formular ausgefüllt und die Gebühr bezahlt werden.

Dann ist der Kirchenaustritt perfekt. Am besten schauen Sie im Internet auf der offiziellen Webseite Ihrer Gemeine oder Stadt. Dort ist in aller Regel angegeben, welche Behörde für Kirchenaustritte zuständig ist.

Wie Sie sehen: der Kirchenaustritt hat auch 2016 noch durchaus schwerwiegende Folgen. Sie sollten es sich also genau überlegen, ob Sie diesen Schritt machen möchten.

Unser Kirchensteuer Rechner zeigt Ihnen nur die finanziellen Vorteile bei einem Abmelden von der Kirchensteuer auf. Aber das Finanzielle ist eben nur ein Aspekt von vielen.

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